Stiftungen gestalten ihren Auftrag, indem sie Projekte selbst oder mit anderen realisieren. Sind Kooperationen vorgesehen, bedürfen sie einer Vereinbarung der Partner. Hier entstehen besondere Probleme, wenn es um die Zusammenarbeit mit nicht gemeinnützigen Partnern geht. Insoweit sind insbesondere die gesetzlichen Vorgaben zum Gemeinnützigkeitsrecht zu beachten.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2366-2913.2009.03.11 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2366-2913 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2009 |
Veröffentlicht: | 2009-06-01 |
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