Das Europarecht wirkt heute in vielen Bereichen des deutschen Wirtschaftslebens, da seine Vorschriften zunehmend auch auf nationaler Ebene zu beachten sind. Somit geraten auch Organisationen des Dritten Sektors, die von Zuschüssen der öffentlichen Hand abhängig sind, in Berührung mit dem europäischen Wirtschaftsrecht, insbesondere dem Beihilferecht. Für Stiftungen mit wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben ist daher Vorsicht geboten. Doch es gibt Wege, sich gegen etwaige Risiken abzusichern.
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2366-2913.2010.02.18 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 2366-2913 |
| Ausgabe / Jahr: | 2 / 2010 |
| Veröffentlicht: | 2010-04-01 |
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