Das Europarecht wirkt heute in vielen Bereichen des deutschen Wirtschaftslebens, da seine Vorschriften zunehmend auch auf nationaler Ebene zu beachten sind. Somit geraten auch Organisationen des Dritten Sektors, die von Zuschüssen der öffentlichen Hand abhängig sind, in Berührung mit dem europäischen Wirtschaftsrecht, insbesondere dem Beihilferecht. Für Stiftungen mit wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben ist daher Vorsicht geboten. Doch es gibt Wege, sich gegen etwaige Risiken abzusichern.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2366-2913.2010.02.18 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2366-2913 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2010 |
Veröffentlicht: | 2010-04-01 |
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und
Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum
anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten
Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte
statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut
nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: