Die staatlichen Aufsichtsbehörden sorgen dafür, dass das Stiftungsvermögen zweckentsprechend verwendet wird. Sie überprüfen jährlich die Rechenschaftsberichte jeder Stiftung. Bei ihrer Tätigkeit beachten sie die Autonomie der Stiftung und den Willen des Stifters. Bei Problemen werden in der Regel einvernehmliche Lösungen gesucht. Falls nötig, werden aber auch aufsichtsrechtliche Maßnahmen ergriffen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2366-2913.2008.04.17 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2366-2913 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2008 |
Veröffentlicht: | 2008-08-01 |
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