Die im vergangenen Jahr beschlossene und mit Wirkung zum 1.7.2023 in Kraft tretende Stiftungsrechtsreform führt zur Vereinheitlichung des materiellen Stiftungsrechts im Bürgerlichen Gesetzbuch (§§ 80–88 BGB n. F.) und darüber hinaus zur Einführung eines bundesweiten Stiftungsregisters zum 1.1.2026. Damit wird auch die Anpassung der Landesstiftungsgesetze notwendig.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2366-2913.2022.05.15 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2366-2913 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2022 |
Veröffentlicht: | 2022-10-05 |
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