Das Gesetz gewährt Steuervergünstigungen, wenn eine Körperschaft ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke (sog. steuerbegünstigte Zwecke) verfolgt. Während die Gemeinnützigkeit auf die Förderung der Allgemeinheit gerichtet ist, steht bei der Mildtätigkeit die Förderung einzelner Menschen im Fokus. Diese dürfen unterstützt werden, wenn sie hilfebedürftig sind. Die Hilfebedürftigkeit kann dabei persönlich oder wirtschaftlich begründet sein. Der Nachweis der Hilfebedürftigkeit obliegt der mildtätigen Körperschaft. Die Voraussetzungen der Hilfebedürftigkeit und die Anforderungen an den Nachweis sind in der Praxis häufig nachgefragt und sollen nachfolgend in ihren Grundzügen dargestellt werden.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2366-2913.2023.04.17 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2366-2913 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2023 |
Veröffentlicht: | 2023-08-04 |
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