Die Anzahl der letztwilligen Verfügungen, in denen der Erblasser Testamentsvollstreckung anordnet, nimmt zu. Der Erblasser will damit sicherstellen, dass der von ihm formulierte letzte Wille auch tatsächlich umgesetzt wird. Das kann aber nur dann mit Sicherheit gelingen, wenn seine Formulierungen so eindeutig sind, dass sich hieraus die Aufgaben des Testamentsvollstreckers eindeutig ergeben.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2366-2913.2019.04.21 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2366-2913 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2019 |
Veröffentlicht: | 2019-10-14 |
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