Stiftungen legen ihr Vermögen traditionell sicherheitsorientiert an. Mündelsicherheit ist gesetzlich nicht mehr geboten, aber Stiftungsgremien fühlen sich gehalten, risikoarm anzulegen. Sie verwalten fremdes Geld. Sie wollen sich nicht der Gefahr aussetzen, von Stiftungsaufsichtsbehörden „ermahnt“ zu werden oder bei Vermögensverlusten haften zu müssen. Seit Beginn der Finanzmarktkrise haben sich die Bedingungen für eine risikolose Geldanlage verändert.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2366-2913.2012.03.08 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2366-2913 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2012 |
Veröffentlicht: | 2012-06-01 |
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