Für gemeinnützige Stiftungen steht neben der „Ewigkeits-Stiftung“ seit 2013 alternativ die Verbrauchsstiftung zur Verfügung. Ihr Einsatz eignet sich gut für finanziell begrenzte Förderprojekte (s. Theisen/Theisen, S&S 2/2019, S. 20–21). Eine weitere Einsatzmöglichkeit der Verbrauchsstiftung aber ist ihre Widmung als Ersatz- oder Schlusserbe natürlicher oder juristischer Personen. Dabei gibt die Flexibilität in der Ausstattung einer solchen Stiftung dem (späteren) Erblasser die Möglichkeit, eine hohe Verwendungsflexibilität seines Vermögens zu Lebzeiten mit einer optimalen Ausstattung der Stiftung nach seinem Ableben zu kombinieren.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2366-2913.2019.03.15 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2366-2913 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2019 |
Veröffentlicht: | 2019-08-21 |
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