Zum 1.3.2024 sind die Änderungen des Lobbyregistergesetzes in Kraft getreten. Gemeinnützige Organisationen haben noch bis zum 30.6.2024 Zeit, ihre Eintragspflicht erneut zu prüfen und bereits gemachte Angaben an die neuen Anforderungen anzupassen. Dabei gibt es einiges zu beachten.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2366-2913.2024.02.17 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2366-2913 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2024 |
Veröffentlicht: | 2024-04-10 |
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