Steuerliche Berater von Stiftern und Zustiftern sind häufig unsicher, wenn es um die Berechnung der Höhe des Sonderausgabenabzugs bei Stiftungszuwendungen unter Vorbehalt von Unterhaltsansprüchen geht. Dies gilt um so mehr, als durch das Erbschaftsteuerreformgesetz vom 24.12.2008 (BGBl. I S. 3018) mit Wirkung zum 1.1.2009 auch wesentliche Teile des Bewertungsgesetzes (BewG) überarbeitet worden sind, etwa die Vorschriften zur Bewertung von lebenslänglichen Nutzungen und Leistungen gemäß § 14.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2366-2913.2009.06.23 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2366-2913 |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2009 |
Veröffentlicht: | 2009-12-01 |
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