Die letztwillige Stiftungserrichtung ist weit verbreitet. Mögliche rechtliche Ausgestaltungen sind die Gründung einer rechtsfähigen oder nichtrechtsfähigen, treuhänderischen Stiftung durch Verfügung von Todes wegen. Testament oder Erbvertrag sind dann häufig mit der Einsetzung eines Testamentsvollstreckers verbunden, der u.a. die Aufgabe hat, das Stiftungsvorhaben nach dem Tod des Stifters zu realisieren.
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2366-2913.2011.05.15 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 2366-2913 |
| Ausgabe / Jahr: | 5 / 2011 |
| Veröffentlicht: | 2011-10-01 |
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