Eine ordnungsgemäße Vermögensverwaltung einer Stiftung führt regelmäßig dazu, dass Vermögensanlagen umgeschichtet werden. Daraus resultieren zur Freude aller Beteiligten nicht selten Veräußerungsgewinne. Über die Frage, inwiefern diese Umschichtungsgewinne tatsächlich verwendet werden dürfen, herrscht bei den Stiftungen häufig Unsicherheit.
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