Die zum 1.7.2023 in Kraft getretene Stiftungsrechtsreform hat vor allem für zwei „Dauerbrenner“ der Vermögensverwaltung für Stiftungen gesetzliche Grundlagen und damit höhere Rechtssicherheit geschaffen: die nunmehr gesichert zulässige Verwendbarkeit von Umschichtungsgewinnen für die Erfüllung satzungsgemäßer Zwecke und die Anwendbarkeit der Business Judgement Rules für die Stiftungsgremien bei der Vermögensverwaltung. Was bedeutet dies nun im Einzelnen für gemeinnützige Stiftungen und Organisationen?
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2366-2913.2024.02.14 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2366-2913 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2024 |
Veröffentlicht: | 2024-04-10 |
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