Der Start des Bundesfreiwilligendienstes (BFD) ist bundesweit zum 1.7. erfolgt, allerdings mehr als holprig. Obwohl die Aussetzung der Wehrpflicht bereits im vergangenen Herbst beschlossen wurde, lagen die gesetzlichen Grundlagen für den neuen BFD erst in diesem Frühjahr vor. Wichtige Eckpunkte der Rahmenbedingungen für die Freiwilligen und die Einsatzstellen standen bis kurz vor dem Stichtag nicht verbindlich fest. Die wenigen zuvor abgeschlossenen Verträge zeigen deutlich, dass schlicht zu wenig Zeit zur Verfügung stand, um für das neue Angebot, insbesondere auch an Schulen, zu werben.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2366-2913.2011.04.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2366-2913 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2011 |
Veröffentlicht: | 2011-08-01 |
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und
Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum
anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten
Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte
statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut
nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: