Der Start des Bundesfreiwilligendienstes (BFD) ist bundesweit zum 1.7. erfolgt, allerdings mehr als holprig. Obwohl die Aussetzung der Wehrpflicht bereits im vergangenen Herbst beschlossen wurde, lagen die gesetzlichen Grundlagen für den neuen BFD erst in diesem Frühjahr vor. Wichtige Eckpunkte der Rahmenbedingungen für die Freiwilligen und die Einsatzstellen standen bis kurz vor dem Stichtag nicht verbindlich fest. Die wenigen zuvor abgeschlossenen Verträge zeigen deutlich, dass schlicht zu wenig Zeit zur Verfügung stand, um für das neue Angebot, insbesondere auch an Schulen, zu werben.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2366-2913.2011.04.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2366-2913 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2011 |
Veröffentlicht: | 2011-08-01 |
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