In einem spektakulären Urteil hat der Bundesgerichtshof (BGH) Ende Januar entschieden, dass nicht nur die Deutsche Bank, sondern auch ihr ehemaliger Vorstandssprecher, Rolf Breuer, persönlich für den finanziellen Schaden haftet, der dem Medienunternehmer Kirch entstanden ist, weil Breuer dessen Kreditwürdigkeit öffentlich anzweifelte (BGH, Urteil v. 24.01.2006, XI ZR 384/03). Es heißt, Breuer sei gegen die Forderung, die auf mehr als 1 Mrd. € beziffert wird, versichert.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2366-2913.2006.03.16 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2366-2913 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2006 |
Veröffentlicht: | 2006-06-01 |
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