Beim Deutschen StiftungsTag 2019 beschloss die Mitgliederversammlung des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen, Nachhaltigkeit und Klimaschutz in die Grundsätze guter Stiftungspraxis aufzunehmen. Den Änderungsantrag hatten Stiftungen aus dem Arbeitskreis Umwelt initiiert – mehr als 40 Stiftungen haben ihn unterzeichnet. Im neuen Grundsatz 6 heißt es nun: „Stiftungen handeln nachhaltig in Verantwortung für die zukünftigen Generationen. Sie setzen sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten im Einklang mit der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung der UN und dem Pariser Klimaschutzabkommen für den Erhalt der natürlichen Lebensgrundlagen ein, insbesondere für die Begrenzung der Klimakrise und den Erhalt der Biodiversität.“
Über die Beweggründe dieser Initiative und die nächsten Schritte, um Handlungskompetenzen für Nachhaltigkeit und Klimaschutz unter den Stiftungen weiter zu stärken befragt Stiftung&Sponsoring Sylke Freudenthal, Vorstandsmitglied der Veolia Stiftung und ehrenamtliche Leiterin des Arbeitskreises Umwelt beim Bundesverband Deutscher Stiftungen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2366-2913.2020.01.16 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2366-2913 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2020 |
Veröffentlicht: | 2020-02-25 |
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