Ob einer gemeinnützigen Organisation ein Nachlass tatsächlich zufließt, hängt vor allem von den Bindungen ab, die zu Lebzeiten des Erblassers gestaltet und gestärkt werden. Gerade bei großen Vermögen sollten die Weichen schon früh verbindlich gestellt werden. Dies ist umso wichtiger, wenn Unternehmensbeteiligungen übertragen werden sollen. Leider ist es noch oft so, dass NPOs die Zuwendung eines Unternehmens scheuen. Dabei können gerade aus Firmenvermögen erhebliche Einkommen generiert werden. Sind sie als Kapitalgesellschaften verfasst, was meist der Fall ist, besteht auch kein Haftungsrisiko. Das Management-Buy-Out-Konzept verdeutlicht den Zusammenhang und stellt eine Gestaltungsmöglichkeit vor.
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2366-2913.2021.06.14 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 2366-2913 |
| Ausgabe / Jahr: | 6 / 2021 |
| Veröffentlicht: | 2021-12-09 |
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