Zweckbetriebe nehmen im Gemeinnützigkeitsrecht eine zentrale Rolle ein, da sie steuerbegünstigten Körperschaften ermöglichen, über die reine Vermögensverwaltung hinaus wirtschaftlich tätig zu sein, ohne ihre steuerlichen Privilegien zu gefährden. Dies umfasst nicht nur die Befreiung von der Körperschaft- und Gewerbesteuer, sondern auch die Anwendung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 8 Buchst. a Umsatzsteuergesetz (UStG), sofern keine spezifische Steuerbefreiung nach § 4 UStG greift. Darüber hinaus kommt der Zweckbetriebseigenschaft eine wesentliche Bedeutung für die Mittelverwendung innerhalb der gemeinnützigen Sphäre zu. Im Gegensatz zu steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben dürfen Spenden und andere finanzielle Mittel dauerhaft in den Geschäftsbetrieb investiert oder zur Verlustdeckung herangezogen werden. Besonders relevant ist die Frage der Zweckbetriebseigenschaft in Fällen, in denen eine gemeinnützige Körperschaft nahezu ausschließlich durch einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb – etwa ein Krankenhaus – tätig ist. In solchen Konstellationen kann die Anerkennung als Zweckbetrieb letztlich maßgeblich für die Gemeinnützigkeit der gesamten Einrichtung sein.
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2366-2913.2025.02.26 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 2366-2913 |
| Ausgabe / Jahr: | 2 / 2025 |
| Veröffentlicht: | 2025-04-08 |
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