Noch vor 30 Jahren gab es in der Volksrepublik China praktisch keine philanthropischen Tätigkeiten von Privatpersonen. Der Staat beanspruchte das Monopol für die Wohlfahrt seiner Bürger und ließ keine Stiftungen zu. Wenn es überhaupt „Spenden“ gab, so waren es eher „unfreiwillige Abgaben“, die auf Anweisung an staatliche Institutionen zu erbringen waren. Dies hat sich mittlerweile geändert: Durch eine Reihe von Reformen im Zivil- und steuerlichen Gemeinnützigkeitsrecht hat der Staat nach 2004 verbesserte Rahmenbedingungen für private philanthropische Tätigkeiten geschaffen. Dennoch bleibt eine Stiftungsgründung im Reich der Mitte ein mit vielen Fallstricken versehenes Unterfangen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2366-2913.2010.04.22 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2366-2913 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2010 |
Veröffentlicht: | 2010-08-01 |
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