Die D&O-Versicherung für Stiftungen schützt das Privatvermögen des Vorstands und Kuratoriums vor den Haftungsrisiken ihrer Tätigkeit. Die Deckung wird üblicherweise von der Stiftung abgeschlossen. Soweit ein Versichererwechsel in der D&O-Versicherung angestrebt wird, ist sicher zu stellen, dass dabei keine Deckungslücken beim Übergang entstehen
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2366-2913.2011.06.16 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 2366-2913 |
| Ausgabe / Jahr: | 6 / 2011 |
| Veröffentlicht: | 2011-12-01 |
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