Die D&O-Versicherung für Stiftungen schützt das Privatvermögen des Vorstands und Kuratoriums vor den Haftungsrisiken ihrer Tätigkeit. Die Deckung wird üblicherweise von der Stiftung abgeschlossen. Soweit ein Versichererwechsel in der D&O-Versicherung angestrebt wird, ist sicher zu stellen, dass dabei keine Deckungslücken beim Übergang entstehen
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