„Die E-Bilanz kommt wie geplant“, teilt das Bundesfinanzministerium am 30.5.2012 mit. Gemeint ist die Steuerbilanz in elektronischer Form, die gewerbliche Unternehmen erstmals für Wirtschaftsjahre ab 1.1.2013 einreichen müssen, gemeinnützige Körperschaften nach einer Übergangsregelung für Wirtschaftsjahre ab 1.1.2015. Doch die Anwendung der E-Bilanz auf gemeinnützige Stiftungen, die rechtlich nicht zur Bilanzierung verpflichtet sind, wirft Fragen auf. Spiegel und Fritz zeigen in den Roten Seiten Widersprüche und Problempunkte auf und geben Empfehlungen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2366-2913.2012.03.24 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2366-2913 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2012 |
Veröffentlicht: | 2012-06-01 |
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