Mit dem Wachstumschancengesetz hat der Gesetzgeber über eine Neuregelung von § 14 UStG die obligatorische Verwendung einer elektronischen Rechnung bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmern (sog. B2B-Umsätze) eingeführt. Pflicht wird die elektronische Rechnung (E-Rechnung) ab dem 1.1.2025. Dies gilt auch für Stiftungen, insoweit sie Unternehmer im Sinne des UStG sind. Stiftungen sollten bis zum 31.12.2024 handeln, da sie künftig mit einer E-Rechnung abrechnen müssen oder bei Eingangsumsätzen mit einer E-Rechnung abgerechnet wird.
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2366-2913.2024.06.19 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 2366-2913 |
| Ausgabe / Jahr: | 6 / 2024 |
| Veröffentlicht: | 2024-12-09 |
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

