Handelsgesellschaften, die ihren Gläubigern nur beschränkt haften, haben ihre Jahresabschlüsse offenzulegen. Die Transparenz von Vermögens- und Ertragslage soll den Nachteil der Haftungsbeschränkung ausgleichen. Publizität ist insofern der Preis für Haftungsbeschränkung. Ab dem 1. Januar 2007 wurden die Anforderungen verschärft: Die Offenlegung erfolgt nun über das Unternehmensregister im Internet. Ob die notwendigen Unterlagen eingestellt werden, wird automatisch kontrolliert. Kann man eine vergleichbare Publizität für Stiftungen verlangen?
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2366-2913.2007.02.15 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2366-2913 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2007 |
Veröffentlicht: | 2007-04-01 |
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.