Die Veranstaltung von Kongressen, Tagungen und Seminaren zählt bei vielen gemeinnützigen Stiftungen zu den Maßnahmen der Zweckverwirklichung. Im Regelfall erfolgte bisher eine Beurteilung als steuerbefreiter Zweckbetrieb, nur Fragen zur Besteuerung von Sponsoring und Werbung im Zusammenhang mit diesen Veranstaltungen sind oftmals streitig.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2366-2913.2016.06.17 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2366-2913 |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2016 |
Veröffentlicht: | 2016-12-19 |
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