Trotz der vielen in Deutschland zur Verfügung stehenden Rechtsformen und hybriden Gestaltungen wie Doppelstiftungen oder Tochter-GmbH von gemeinnützigen Vereinen oder Stiftungen wird beklagt, dass die hierzulande bestehenden Rechtsformen für Social Entrepreneurs und andere nachhaltig agierende Unternehmen sowie das geltende Gemeinnützigkeitsrecht nicht ausreichend auf deren Bedürfnisse ausgerichtet sind (so beispielsweise in einem in der BT-Drucks. 19/8567 niedergelegten Fraktionsantrag). Gefordert werden eine bessere Zulässigkeit der dualen Zweckverfolgung (for profit und not for profit), die Möglichkeit einer partiellen Gewinnausschüttung sowie die Messbarkeit und Sichtbarkeit der eigenen sozialen Erfolge gegenüber der interessierten Öffentlichkeit durch Zertifizierung oder eine auf die besonderen Bedürfnisse zugeschnittene neue Rechtsform.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2366-2913.2022.04.17 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2366-2913 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2022 |
Veröffentlicht: | 2022-08-10 |
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