Stiftungen und Stiftungsersatzformen (z. B. Stiftungs-Vereine, Stiftungs-gGmbH) sind Teil der Zivilgesellschaft und wollen in Notsituationen oft auch dann Hilfe leisten, wenn sie andere als humanitäre Satzungszwecke im engeren Sinne haben. Aktuell gibt es unzählige Beispiele unmittelbarer und mittelbarer Hilfeleistungen im Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine. Trotz Erleichterungen des Steuerrechts bleiben aber Vorgaben des Zivilrechts bestehen, die es zu beachten gilt.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2366-2913.2022.03.15 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2366-2913 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2022 |
Veröffentlicht: | 2022-06-09 |
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.