Stiftungen und Stiftungsersatzformen (z. B. Stiftungs-Vereine, Stiftungs-gGmbH) sind Teil der Zivilgesellschaft und wollen in Notsituationen oft auch dann Hilfe leisten, wenn sie andere als humanitäre Satzungszwecke im engeren Sinne haben. Aktuell gibt es unzählige Beispiele unmittelbarer und mittelbarer Hilfeleistungen im Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine. Trotz Erleichterungen des Steuerrechts bleiben aber Vorgaben des Zivilrechts bestehen, die es zu beachten gilt.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2366-2913.2022.03.15 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2366-2913 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2022 |
Veröffentlicht: | 2022-06-09 |
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und
Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum
anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten
Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte
statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut
nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: