Ukraine-Hilfen auch außerhalb der eigenen Stiftungszwecke
Was müssen Stiftungen, Vereine und gGmbH beachten?
Stiftungen und Stiftungsersatzformen (z. B. Stiftungs-Vereine, Stiftungs-gGmbH) sind Teil der Zivilgesellschaft und wollen in Notsituationen oft auch dann Hilfe leisten, wenn sie andere als humanitäre Satzungszwecke im engeren Sinne haben. Aktuell gibt es unzählige Beispiele unmittelbarer und mittelbarer Hilfeleistungen im Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine. Trotz Erleichterungen des Steuerrechts bleiben aber Vorgaben des Zivilrechts bestehen, die es zu beachten gilt.
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2366-2913.2022.03.15 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 2366-2913 |
| Ausgabe / Jahr: | 3 / 2022 |
| Veröffentlicht: | 2022-06-09 |