Gemeinnützige Stiftungen und Vereine führen regelmäßig Projekte und Veranstaltungen gemeinsam mit ausländischen Nonprofit-Organisationen im Inland durch. Sofern sie den Partnern die grenzüberschreitende Kooperationsleistung vergüten, muss – insbesondere im Kunst- und Sportbereich – der spezielle Steuerabzug nach § 50a EStG Beachtung finden.
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2366-2913.2016.04.17 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 2366-2913 |
| Ausgabe / Jahr: | 4 / 2016 |
| Veröffentlicht: | 2016-08-15 |
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