| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2366-2913.2026.01 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 2366-2913 |
| Ausgabe / Jahr: | 1 / 2026 |
| Veröffentlicht: | 2026-02-09 |
+++ KI-Campus-Hub in Baden-Württemberg +++ Steueränderungsgesetz: Was ist neu für Stiftungen und Vereine? +++ Neues Format im Bereich der Stiftungskommunikation: SoKomS +++ Erbschaftsmarketing und Nachlassfundraising als kontinuierliche Finanzierungsquellen für Stiftungen +++
im Gespräch mit Markus Heuel, Herausgeber von Stiftung & Sponsoring
Im Dezember 2025 hat der Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft die Ergebnisse einer Studie über Künstliche Intelligenz im gemeinnützigen Sektor vorgelegt.
Künstliche Intelligenz eröffnet neue Möglichkeiten für Bildung, Arbeit und gesellschaftliches Engagement. Generative KI-Tools wie Chatbots, Bildgeneratoren oder automatisierte Übersetzungen unterstützen bereits heute Menschen in unterschiedlichsten Kontexten.
Künstliche Intelligenz (KI) prägt nicht nur zunehmend unseren Lebensalltag und unsere Arbeitswelt – sie nimmt auch im freiwilligen Engagement und in gemeinnützigen Organisationen einen immer größeren Stellenwert ein.
Die Verbrauchsstiftung existiert seit 2013: Als Alternative zur „Ewigkeitsstiftung“ ermöglicht sie, Stiftungskapital ebenso wie entsprechende laufende Spenden zeitnah, projektbezogen und ungekürzt gemeinnützigen Zwecken zuwenden zu können.
Eine Idee, die bewusst mit Zeit, Erinnerung und Entwicklung spielt – und ohne den Einsatz von Künstlicher Intelligenz nicht umsetzbar gewesen wäre: Bei der Spendenkampagne #wirgehenweiter nutzt die Stiftung Deutsche Sporthilfe KI gezielt als gestalterisches Werkzeug, um Lebensgeschichten sichtbar zu machen, die sich visuell sonst kaum erzählen ließen.
Stiftungen stehen unter dem Anspruch, ihre Mittel besonders sorgfältig und sparsam einzusetzen. Die Effizienzgewinne, die der Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) verspricht, gewinnen im gemeinnützigen Sektor dadurch zunehmend an Bedeutung.
Das Interesse an Testamentsspenden steigt. Daher stehen viele gemeinnützige Organisationen vor der Herausforderung, ihr Erbschaftsfundraising professionell und wettbewerbsfähig auf- oder auszubauen. Manche stehen noch ganz am Anfang. Eine tragfähige Struktur für diese Spezialgebiet zu entwickeln, ist ein langwieriges Unterfangen.
ESG steht vor einer Neujustierung. Nach Jahren wachsender Regulierung zeigt sich, dass nachhaltige Transformation nur dann dauerhaft wirkt, wenn sie mit wirtschaftlicher Tragfähigkeit, professioneller Vermögenssteuerung und belastbarer Governance verbunden wird.
Facebook-Gründer Mark Zuckerberg wäre gerne wie Kaiser Augustus, auf TikTok ging viral, dass viele Männer täglich an das Römische Reich denken, und der italienische Journalist Aldo Gazzullo schreibt in seinem Buch „Ewiges Imperium“: Das antike Weltreich ist eigentlich nie untergegangen und prägt die westliche Welt bis heute. Kann uns die Antike auch etwas zum Stiften, Spenden und Engagieren sagen? Ja, findet Stefan Nährlich, der nicht nur Geschäftsführer der Stiftung Aktive Bürgerschaft ist, sondern auch begeisterter Antikenfreund. In sechs Beiträgen schreibt er für Stiftung & Sponsoring darüber.
Die Collage des Schweizer Konzeptkünstlers Ueli Fuchser aus dem Jahr 1976 – bestehend aus Elementen von elf Banknoten aus acht Ländern – nimmt ungeachtet ihrer Entstehungszeit im analogen Zeitalter ein Motto vorweg, das heute mehr denn je eine wichtige Rolle im Alltag spielt.
Eine digitale Vermögensverwaltung eröffnet Stiftungen neue Möglichkeiten, ihr Vermögen effizient, transparent und nachhaltig zu steuern. Denn die Anforderungen an die Geldanlage sind komplex: Einerseits muss das Kapital erhalten bleiben, andererseits sollen Erträge für die satzungsgemäßen Zwecke erwirtschaftet werden.
Gemeinnützige Organisationen müssen heute ihre Strukturen so gestalten, dass sie beim Einsatz digitaler Innovationen wie Künstlicher Intelligenz (KI) verantwortungsvoll vorgehen.
Die Stifterinitiative FUNDATIO hat die Anerkennung von sechs gleichnamigen Verbrauchsstiftungen in Brandenburg, Hessen, Niedersachen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen und Thüringen beantragt. Die Stifter hatten über Vorprüfungs- und Anerkennungsverfahren mehrfach berichtet. Der vorliegende Beitrag informiert über den Status quo im Februar 2026, der zu Geduld „einlädt“.
Es kommt gerade bei Förderstiftungen häufig vor: Der Stifter wünscht, dass die Satzung eine ganze Reihe steuerbegünstigter Zwecke enthält. In Einzelfällen werden sogar sämtliche Zwecke der § 52 Abs. 2 Nr. 1–17, § 53 und § 54 AO genannt (wobei hier die Stiftungsaufsicht oft eine ablehnende Haltung aus dem Bestimmtheitsgebot heraus entwickelt).
Keine Versicherungspflicht bei ehrenamtlicher Tätigkeit ohne Erwerbsabsicht
Urteil des LSG Hessen (1. Senat), Urteil vom 23.1.2025 – L 1 BA 64/23
Spendenabzug bei Zahlungen eines Alleingesellschafters an eine gemeinnützige GmbH
FG Münster, Urteil vom 2.9.2025 – 1 K 102/23 E
+++ 20 Jahre Stiftungsrechtstag – Jubiläum mit neuen Formaten +++
+++ Sobek Stiftung: Forschungs- und Nachwuchspreise 2025 verliehen +++ DZ BANK Stiftung startet in neue Förderperiode +++ Friedrich und Isabel Vogel-Preise 2025 erstmals im Rahmen des Journalistentages NRW verliehen +++
Am Anfang war die Dampfmaschine. Mit ihr begann die industrielle Revolution, mit ihr begann das Wirtschaften, so wie wir es vielerorts noch heute kennen. Mit der Dampfmaschine bahnte sich eine Disruption ihren Weg, die die Menschheit zuvor kaum vorhergesehen hatte. Was für die Dampfmaschine der Dampf war, sind für die KI-Systeme die Daten.
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