| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 2366-2913 |
| Ausgabe / Jahr: | 4 / 2026 |
| Veröffentlicht: | 2026-07-31 |
+++ Wie die Stiftung Kulturzukunft Bayern gesellschaftliche Wirkung neu denkt +++ Purpose braucht Vertrauen – und Transparenz +++ Purpose statt reiner Vermögensverwaltung +++
im Gespräch mit Markus Heuel, Herausgeber von Stiftung & Sponsoring
Ihre Ziele sind dieselben. Ihre Sprache, Interessen und Werte sind verschieden. Kontakte fehlen. Kurz formuliert, ist dies die Ausgangslage im Verhältnis von Zivilgesellschaft und den Teilen der Wirtschaft, die sich für mehr Nachhaltigkeit, Klimaschutz, Biodiversität und globale Fairness einsetzt. Eine Veranstaltungsreihe von Engagement Global will die beiden Sphären einander näherbringen.
Was kannst du gut, was anderen nützt? Mit dieser Leitfrage führt das Programm sozialgenial der Stiftung Aktive Bürgerschaft junge Menschen über den Schulunterricht an bürgerschaftliches Engagement heran.
Die Roland-von-Hösslin-Gedenkstiftung in Augsburg ist eine der vielen Kleinststiftungen in Deutschland. Mit geringem Vermögen ausgestattet, bleibt nur wenig Ertrag für die Zweckerfüllung übrig. Dieser Beitrag zeigt, wie durch Wirkungsorientierung auch mit wenig Mitteln eine sinnstiftende Zweckerfüllung erzielt werden kann.
Die Errichtung einer Stiftung beginnt mit einer fundamentalen Entscheidung: Welchen konkreten Zweck soll die neue Entität verfolgen? Für angehende Stifter ist es oft eine komplexe Aufgabe, ihre persönliche Vision in präzise Strukturen zu übersetzen. Dr. Julia Runte begleitet diesen Prozess aus der rechtlichen und steuerlichen Perspektive, während Claudia Collewuie Stiftungen in allen finanzstrategischen Fragen berät.
Private gemeinnützige Stiftungen, vor allem operativ tätige, arbeiten im kommunalen Raum oft genau dort, wo gesellschaftliche Spannungen besonders sichtbar werden: in Stadtteilen und Nachbarschaften, an Schulen und Kultureinrichtungen, in Bildungsprojekten oder Gremien.
Das wichtigste Branchentreffen im deutschsprachigen Raum für die „Kultur des Gebens“ veranstaltete der Deutsche Fundraising Verband vom 1. bis 3. Juni 2026 im bcc Berlin Congress Center. Mit mehr als 100 Vortragenden aus Zivilgesellschaft, Politik, Medien und der internationalen Fundraising-Szene war viel Kompetenz und Prominenz vor Ort; über 800 Fundraiserinnen und Fundraiser sowie Interessierte anderer Profession nahmen teil.
Schweizer Familienstiftungen werden in der Nachlassplanung und der Unternehmensnachfolge äußerst zurückhaltend eingesetzt. Dies hat folgende Gründe: Für Familienstiftungen gelten zwar die allgemeinen, liberalen stiftungsrechtlichen Bestimmungen gemäß Art. 80 ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuchs (ZGB).
Mit einer Reihe von Arbeiten im Bestand der Geldkunst- Sammlung Haupt wird der thematische Bezug zum Geld in einer auf den ersten Blick nicht unbedingt erkennbaren, erweiterten Sinnebene realisiert. So auch im Falle der mehrteiligen Arbeit von Janine Mackenroth.
In Deutschland werden in den kommenden Jahren jährlich über 300 Mrd. Euro vererbt. Ein wachsender Teil davon erreicht eine Generation, die früher erbt als ihre Eltern, weniger Zeit mitbringt und trotzdem etwas bewegen will. Wer diese Menschen berät, kennt die Szene am Konferenztisch: Der Mandant hat viele Fragen, von Instrumenten über Steuern bis zur Auswahl von Organisationen.
Der Testamentsvollstrecker kann für die Führung seines Amts eine angemessene Vergütung verlangen, sofern nicht der Erblasser ein anderes bestimmt hat (§ 2221 BGB). Was aber ist angemessen? Diese Frage wird seit geraumer Zeit diskutiert. In den letzten Jahren ist jedoch eine neue Aktualität zu sehen.
Nachlassfundraising braucht Zeit. Vertrauen entsteht nicht in einem einzelnen Kontakt. Eine Testamentsspende ist selten eine spontane Entscheidung. Sie ist das Ergebnis einer Beziehung und eines Moments, in dem ein Mensch seine Angelegenheiten ordnen möchte. Trotzdem wird das Nachlassfundraising von Nonprofits oft zu spät in den Blick genommen.
Selbstlosigkeitsgrundsatz in der tatsächlichen Geschäftsführung – Schädlichkeit privater wirtschaftlicher Vorteile
BFH, Urteil vom 4.12.2025 – V R 11/24
Bürokratieabbau im Gemeinnützigkeitsrecht
StÄndG 2025 v. 22.12.2025 (BGBl. 2025 I Nr. 363)
+++ Schader-Preis 2026: Sebastian Conrad betont die neue Relevanz der Geschichte und den gesellschaftlichen Purpose von Wissenschaft +++ ZNS-Stiftung schreibt Förderpreis und Stipendium für wissenschaftlichen Nachwuchs aus +++ 40 Jahre Engagement: TARGOBANK Stiftung erhält 400.000 Euro zum Jubiläum +++ „Demokratie leben!“ +++
+++ Körber-Stiftung bündelt Aktivitäten im neuen Bereich Entrepreneurship +++ Purpose sichtbar machen: Jugend forscht kommt nach Würzburg +++
+++ Schweizer Stiftungstag 2026 +++ Zürcher Stiftungsforum – Kollaboration schafft Wirkung +++ Tag der Stiftungen in Österreich 2026 +++ Europäischer Tag der Stiftungen +++ Save the Date: Deutscher Stiftungstag 2027 +++
Die Familienstiftung als besondere Erscheinungsform der privatnützigen Stiftung ist deutlich weniger verbreitet als die gemeinnützige Stiftung. Von den knapp über 27.000 rechtsfähigen Stiftungen, die zu Beginn des Jahres 2026 existieren, verfolgen rund 88 Prozent „gemeinnützige“, d. h. steuerbegünstigte Zwecke (§§ 51 ff. AO).
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